07.07.2016

Workshop: Wenn die Familienform über die Armut entscheidet - Alleinerziehende und Armutsbetroffenheit

Von: Marion von zur Gathen
Workshop "Wenn die Familienform über die Armut entscheidet - Alleinerziehende und Armutsbetroffenheit" Foto:Stephanie von Becker

Workshop "Wenn die Familienform über die Armut entscheidet - Alleinerziehende und Armutsbetroffenheit" Foto:Stephanie von Becker

Workshop Ergebnisse „Wenn die Familienform über die Armut entscheidet – Alleinerziehende und Armutsbetroffenheit

Nach grundsätzlichen Ausführungen von Frau Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter zur Situation von Alleinerziehenden, wurden in fünf kleineren Murmelgruppen verschiedene Handlungsfelder diskutiert.

1. Familien- und Steuerrecht

Ergebnis:

kurzfristig: Absicherung der Bedarfe aller Kinder, die bei getrennt lebenden Eltern, in zwei Haushalten betreut werden.

mittelfristig: Vereinheitlichung der Leistungsbeträge und Bemessungsgrundlagen für den Bedarf von Kindern im Unterhalt- und Sozialrecht.

langfristig: Sicherstellung einer eigenständigen Existenzsicherung für alle Kinder.

2. Existenzsichernde Leistungen(z. B. Sozialgeld, BuT, Kinderzuschlag)

Ergebnis:

kurzfristig: Beim Kinderzuschlag die Anrechnungsmodalitäten verändern, Beim BuT = Globalantrag ermöglichen sowie das Schulbedarfspaket bedarfsgerecht ausgestalten.

Frage beantworten, was Kinder für ein gutes Aufwachsen benötigen.

mittelfristig: Transparenz schaffen, Entbürokratisierung = Eine Stelle für Alles! (z. B. Familienkasse als Serviceeinheit)

Bedarfsgerechtes Kinderexistenzminimum gewährleisten

langfristig: Sozial- und Familienpolitik finanziell ausreichend ausstatten.  

3. Familienfördernde Leistungen(z.B. Kindergeld, UVG, Elterngeld)

Ergebnis:

kurzfristig: Keine Anrechnung von Kindergeld, Elterngeld und UVG auf SGB II (und auch SGB XII) Leistungen

UVG ausbauen = Befristung beim Leistungsbezug und Altersgrenze aufheben (Anpassung entsprechend der maximalen Bezugsdauer für das Kindergeld)

Elterngeld = Berechnungsgrundlage bei kurz aufeinander folgenden Schwangerschaften verändern

mittelfristig: zentrale Anlaufstelle – vereinfachte Antragsstellung (Familienkasse)

langfristig: Kindergrundsicherung

4. Infrastruktur(z. B. Kindertagesbetreuung, Familienerholung

Ergebnis:

kurzfristig: Unterstützung der Betreuungsangebote durch die Einbindung von Ehrenamtlichen, familiengerechte Bedarfsplanung, Ferienbetreuung (auch betrieblich)

mittelfristig: Zusammenschlüsse von Unternehmen für die Schaffung branchenspezifischer Betreuungsangebote, erleichterte Übernahme von Vereinsbeiträgen, finanzielle Unterstützung von Familienerholungsmaßnahmen

langfristig: kostenlose Bildungsangebote für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (siehe Frankreich)

5. Arbeitsmarkt

Ergebnis:

kurzfristig: gerechte Entlohnung, Anreize für Arbeitgeber schaffen und ausbauen Betreuungsangebote vorzuhalten, Männer müssen stärker in die Erziehungsverantwortung genommen werden, Kinderbetreuung bei Arbeitsmarktintegration mitdenken, Ausbau Ganztagsschulen, Karriereknick verhindern (Rückkehrrecht in Vollzeit sowie Jobs mit Aufstiegschancen)

mittelfristig: Kulturwandel/Bewusstsein/Akzeptanz für alle Familienformen bei Arbeitsgeber und Mitarbeiter vorantreiben, Abbau von Vorurteilen gegenüber Müttern, Schaffung flexibler Arbeitszeitmodelle

Minijobs abschaffen

langfristig: Kindergrundsicherung – Zeit für und mit Familie schaffen

Download Zusammenfassung Workshop

Download Präsentation Workshop


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