07.07.2016

Workshop: Keine Armut durch Behinderung - für ein Teilhabegesetz, das seinen Namen verdient

Von: Claudia Scheytt
Dr. Ilja Seifert und Dr. Sigrid Arnade im Workshop "Keine Armut durch Behinderung" Foto: Stephanie von Becker

Dr. Ilja Seifert und Dr. Sigrid Arnade im Workshop "Keine Armut durch Behinderung" Foto: Stephanie von Becker

Eine Behinderung zu haben, ist für Menschen mit Behinderung in Deutschland noch immer mit großem Risiko verbunden ins finanzielle Abseits zu geraten. In allen Lebensphasen und auf allen Ebenen der gesellschaftlichen Teilhabe kann der Zusammenhang von Armut und Behinderung festgestellt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die volle und wirksame Teilhabe für alle Menschen mit Behinderung. Im Workshop wurde vor allem die Frage diskutiert, ob und wie dies mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) umgesetzt werden kann.

Dabei wurden die Chancen, aber auch die Risiken, die mit dem geplanten Bundesteilhabegesetzes verbunden sind, offengelegt, aber auch mögliche Lösungsansätze diskutiert. Schwerpunkte der Diskussion waren Armut durch unzureichende Bildung, Armut durch Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung und unzureichende Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Armut durch Heranziehung von Einkommen und Vermögen für Teilhabeleistungen, aber auch Armut durch Exklusion und den Ausschluss von Teilhabeleistungen.

Viele der Beteiligten hatten zwar allgemeine Informationen zum Gesetz, jedoch nicht zu differenzierten Regelungen und deren Folgen. Die Beteiligten stellten fest, dass das geplante BTHG kaum Maßnahmen gegen Armut trifft. Die Regelungen zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen bleiben im Armen- bzw. Fürsorgerecht. Wenn überhaupt, richten sich diese überwiegend an Menschen die Erwerbstätig sind. Für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht erwerbstätig sein können, wurden drohende Verschlechterungen identifiziert. Demnach werden folgende geplante Regelungen zum Ausschluss von Teilhabeleistungen und damit zu Exklusion führen:

-       die Einschränkung von Grundrechten, wie das Wunsch- und Wahlrecht bei der freien Wahl des Wohnorts

-       die Abkehr von der Bedarfsdeckung

-       der Zugang zu den Leistungen

-       die Aufgaben der Eingliederungshilfe und

-       die Vorrangregelung für die Leistungen der Pflege gegenüber denen der Eingliederungshilfe.

Insbesondere für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf besteht ein besonders hohes Risiko, dass es zu Verschiebungen von Leistungen kommen kann.

Für die politische Arbeit in der Zukunft, die aus Sicht der behinderten Menschen „militanter“ sein könnte, wurden Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit als wesentlich zu folgenden Themen gesehen:

-       zu den geplanten Änderungen des Bundesteilhabegesetzes und Dritten Pflegestärkungsgesetz sowie deren Folgen

-       zur Haltung gegenüber Menschen mit Behinderung und

-       zur Verhinderung der an Erwerbsarbeit zentrierten Denkweise.

Betont wurde, dass künftig das Thema Behinderung im Armutsbericht des Paritätischen aufgenommen werden sollte.

Referenten: Dr. Ilja Seifert, Allg. Behindertenverband in Deutschland e.V.

Dr. Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.

Moderation: Claudia Scheytt, Paritätischer GV

Download Zusammenfassung Workshop

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