Die Bundesregierung will im Jahr 2019 eine "Grundrente" einführen. Mit ihr sollen Lebensleistung honoriert und Altersarmut bekämpft werden. Die "Grundrente“ soll eine Absicherung von zehn Prozent über der Grundsicherung gewährleisten. Sie soll unter anderem eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung voraussetzen und durch die Rentenversicherung administriert werden.
Diese relativ konkreten Festlegungen im Koalitionsvertrag dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viele Fragen offen sind:
- Welcher Personenkreis soll von der "Grundrente" profitieren?
- Sollte die "Grundrente" in der Rentenversicherung oder in der Grundsicherung verankert werden?
- Wie müsste eine "Grundrente" ausgestaltet sein, die ihren Namen verdient und einen wirksamen und systematischen Beitrag gegen Altersarmut leistet?
Referent*innen:
Brigitte Loose, Deutsche Rentenversicherung
Prof. Dr. Ursula Engelin-Kefer, Sozialverband Deutschland
Joachim Rock, Abteilungsleiter Arbeit, Soziales und Europa, Der Paritätische Gesamtverband
Moderation:
- Ragnar Hoenig, AWO